Eine Besonderheit unseres Büros liegt im Bereich notleidender Immobilienfinanzierungen:

So übernehmen wir das komplette Immobilien-Workout für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen. In diesem Rahmen betreuen wir das gesamte Verfahren zur Realisierung der offenen Darlehensforderungen, beginnend mit der letzten anwaltlichen Mahnung und Zustellung des Titels bis zur vollständigen Sanierung oder Abwicklung des Engagements.

Kann das Darlehen nicht saniert werden, so leiten wir das Zwangsversteigerungsverfahren ein und steuern dieses bis zur Verwertung des Objektes. Wir führen die Gesamtkorrespondenz mit den Beteiligten, namentlich also Gerichten, Darlehensnehmern, Grundstückseigentümern, Interessenten, Maklern, beteiligten dritten Banken und Grundpfandgläubigern. Zur Vorbereitung der Entscheidung über das Vorgehen in den einzelnen Versteigerungsterminen erstellen wir entsprechende Vorlagen. Die Versteigerungstermine werden nach unseren Vorgaben deutschlandweit von einem langjährig bestehenden Netz geschulter Rechtsanwälte und Bankkaufleute wahrgenommen.

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Soweit möglich und zweckmäßig, beantragen und steuern wir entsprechend auch die Zwangsverwaltung. Hierzu gehört erfahrungsgemäß neben den üblichen Korrespondenzen mit allen möglichen Parteien und Beteiligten besonders auch die Abstimmung mit den Zwangsverwaltern bezüglich etwaiger Entscheidungen über Renovierungen, Vorgehen gegenüber säumigen Mietern, Neuvermietung o.ä.

Daneben prüfen und erledigen wir selbstverständlich die sonst etwa bestehenden Möglichkeiten einer Beitreibung, z.B. im Wege der Inanspruchnahme von Sicherheiten wie Lebensversicherungen, Bürgschaften, abgetretenen Arbeitseinkommen und Mietforderungen etc., die übliche Mobiliarvollstreckung, Forderungspfändungen etc. bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und den sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Maßnahmen. Ferner führen wir die Korrespondenz in den zunehmenden Fällen eines vorgerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

Zusammengefasst: Grundsätzlich wickeln wir Kredite von der ersten anwaltlichen Mahnung bis zur kompletten Erledigung des Engagements wie eine Workoutabteilung der Darlehensgeberin selbst völlig eigenständig ab. Selbstverständlich werden die wesentlichen Weichenstellungen mit der Mandantin vorher abgestimmt. Im welchem Umfange sich die Mandantin Entscheidungen vorbehalten und/oder zumindest jeweils laufend informiert werden will, ist aber erfahrungsgemäß verschieden und für uns flexibel zu handhaben.

Diesen Erfahrungsschatz stellen wir auch Schuldnern und Grundstückseigentümern zur Verfügung, denen die Zwangsversteigerung ihres Grundbesitzes und darüber hinaus häufig auch der gesamte Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz droht. Da wir die Sprache aller Beteiligten sprechen und deren jeweilige Interessenlage kennen, können wir hier immer wieder noch Hilfestellung dazu geben, das Darlehen zu sanieren oder wenigstens die wirtschaftlichen Nachteile zu reduzieren. Selbstverständlich erreichen wir dieses Ziel um so eher, je früher wir eingeschaltet werden.

Gerne stehen wir für nähere Auskünfte zur Verfügung.