Mit großem Engagement sind wir auch im Verwaltungsrecht tätig, insbesondere im

 

Öffentliches Baurecht

Bei der Erlangung bzw. Durchsetzung von Baurecht und Baufreiheit beraten wir Grundstückseigentümer, Bauträger, Bauunternehmen oder Investoren, aber auch Architekten und Kommunen bei Bauvorhaben aller Art.

Dabei unterstützen wir Sie bei allen im Rahmen des gesamten Baugenehmigungsverfahrens auftretenden rechtlichen Fragen, etwa der Bauordnung oder Bauplanung, der Raumordnung, des Denkmalschutzes oder des Immissionsschutzrechts. Wir begleiten Sie bei der Erteilung eines Vorbescheids, einer Teilbaugenehmigung oder einer Baugenehmigung ebenso wie in Freistellungsverfahren.

Maßnahmen der Bauleitplanung überprüfen wir auf ihre Wirksamkeit und vertreten Grundstückseigentümer in entsprechenden Normenkontrollverfahren. Auch bei der Abwehr von bauordnungsrechtlichen Verfügungen (Einstellungsverfügung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im baurechtlichen Nachbarschutz. Bei der Abwehr von rücksichtslosen oder sonstwie drittrechtsverletzenden Bauvorhaben auf Ihrem Nachbargrundstück oder in Ihrer unmittelbaren Umgebung sind wir für Sie ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.

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Staatshaftungsrecht

Auch das Staatshaftungsrecht als Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen wird von uns in allen seinen Facetten bearbeitet. Entsprechende Ansprüche können innerhalb von öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen (z.B. im Rahmen der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder im Beamtenrecht) oder auch außerhalb solcher Verhältnisse (z.B. Beeinträchtigungen durch Polizeieinsatz, durch die verzögerte Erteilung einer Baugenehmigung, durch Bundeswehrmanöver oder durch Straßenbauarbeiten) entstehen. Geht es also
  • um Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche
  • um Folgenbeseitigungsansprüche (z.B. Abwehr öffentlich-rechtlicher Immissionen und Störungen bzw. sonstiger beeinträchtigender hoheitlicher Maßnahmen)

können Sie sich an uns wenden.

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Prüfungsrecht

Auch dieses Rechtsgebiet bildet bei uns einen besonderen Schwerpunkt. Dabei vertreten wir Sie in allen Fragen des Prüfungsrechts vor allen Schul- und Prüfungsbehörden sowie auch in gerichtlichen Verfahren.

Unsere Tätigkeit bezieht sich vor allem auf die Anfechtung von Bewertungen im Rahmen behördlicher und gerichtlicher Nachprüfungsverfahren, sei es im Schuljahreszeugnis, im Abitur, bei der Meisterprüfung oder im Rahmen universitärer Prüfungen sowie sämtlicher (insbesondere: Juristischer) Staatsprüfungen.

Auch Fehler im Prüfungsverfahren (z.B. verspätete Benachrichtigung vom Prüfungstermin, fehlende Chancengleichheit, Verlust von Aufsichtsarbeiten, Befangenheit des Prüfers) werden von uns umfassend auf ihre Auswirkungen überprüft. Gleichermaßen können Sie sich auch in allen Fragen des Rücktritts von der Prüfung (z.B. wegen Krankheit) an uns wenden.

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Wirtschaftsverwaltungsrecht / Gaststätten- und Gewerberecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht ist das Rechtsgebiet, das vor allem mit den Wirtschaftsgrundrechten der Art. 2 I GG (Vertrags- und Handlungsfreiheit), 3 I GG (Gleichheitssatz), 5 I GG (Werbefreiheit), 9 I GG (Vereinigungsfreiheit), 12 I GG (Berufsfreiheit) und 14 I GG (Eigentumsfreiheit) korrespondiert. Praktische Felder des Wirtschaftsverwaltungsrechts sind etwa das Gewerberecht, das Gaststättenrecht, das Recht des Personen- und Güterkraftverkehrs sowie vor allem auch das Subventionsrecht. Geht es also beispielsweise um eine gewerberechtliche Untersagung, die Erteilung einer Gaststättenkonzession oder die Bewilligung oder Rückforderung einer Subvention, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

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Umweltrecht

Auch im Umweltrecht, insbesondere in immissionsschutzrechtlichen Angelegenheiten (wie Fragen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) oder in Angelegenheiten der Gewässernutzung bzw. des Gewässerschutzes oder des Abfallrechtes beraten und vertreten wir Sie. Hierbei kann es sich um Großprojekte (Industrieanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Kiesgewinnungsanlagen, Mastbetriebe usw.) oder kleinere Anlagen (etwa Stege an Gewässern, Kühlwasser- und Grundwasserentnahmen) handeln.

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Kommunalrecht

Im Kommunalrecht beraten wir Kommunen, kommunale Organe sowie Bürger. Typische Fragestellungen aus dem weiten Feld denkbarer kommunalrechtlicher Probleme betreffen:
  • kommunale Satzungen
  • Bürgerbegehren
  • die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen
  • kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten
  • Abgabenbescheide

Sehr gerne vertreten wir auch Beteiligte im Vorfeld anstehender kommunaler Entscheidungen, etwa bei der Bauleitplanung.

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Polizei- und Ordnungs- sowie Versammlungsrecht

In allen Fragen der polizeilichen oder ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung, sei es, dass es um aktuelle sicherheitsrechtliche Maßnahmen (z. B. abgeschlepptes Fahrzeug) oder um bereits erledigte Maßnahmen im Rahmen nachträglicher Feststellungsklagen geht. Wir begleiten Sie auch juristisch bei der Durchführung einer Versammlung von ihrer Anmeldung und Vorbereitung bis hin zur notwendigen Kooperation mit der zuständigen Versammlungsbehörde.

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