Für Versicherungsunternehmen wie für Versicherungsnehmer sind wir bundesweit im Bereich des Privaten Versicherungsrechtes tätig. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Feuerversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Lebensversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Transportversicherung
  • Unfallversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
Gerade im Versicherungsrecht ist der genaue Blick ins "Kleingedruckte" unverzichtbar. Auch machen Versicherungsnehmer schon bei der Schadensmeldung häufig Fehler, die nachfolgend kaum mehr zu korrigieren sind und zum Verlust der Versicherungsansprüche führen können. Sowohl bei der Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. des Umfangs des Schadens, des Grades einer Berufsunfähigkeit, Invalidität), wie auch für die rechtliche Beurteilung der Vertragslage (z. B. der Einhaltung von Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers) erscheint es daher oft zweckmäßig, sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen.