Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das Handels- und Gesellschaftsrecht.

Im Bereich des Handelsrechts bieten wir die Unterstützung, die ein Unternehmen bei der Abwicklung seiner täglichen Geschäfte im Wirtschaftsleben benötigt.

Für den Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten gelten überwiegend spezielle Regelungen. Insbesondere die kaufmännische Organisation eines Unternehmens und die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns mit Dritten weichen von den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln ab. Um diese Handelsgeschäfte effektiver und schneller gestalten zu können, werden dem Kaufmann durch das Handelsrecht erweiterte Rechte, aber auch besondere Pflichten auferlegt.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Handelsrecht liegt deshalb insbesondere in der Beratung eines Unternehmens im Bereich des Vertriebs, im Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, bei Gewährleistungs- und Haftungsfragen sowie in der Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreterverträgen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Gesellschaftsrecht umfasst das gesamte Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, von der Gründung eines Unternehmens über die Umwandlung einer Gesellschaft bis hin zur Beendigung und Liquidation.

Die für Erfolg und Misserfolg eines Unternehmens entscheidenden Fragen stellen sich oft schon bei der Gründung:

Möchte man in Zukunft als Einzelkaufmann / Einzelkauffrau, Personenhandelsgesellschaft oder als Kapitalgesellschaft am Rechtsverkehr teilnehmen? Oder entscheidet man sich für eine Mischform? Neben den steuerlichen Auswirkungen unterscheiden sich die Gesellschaftsformen in der Frage der Gesellschafterhaftung, in der Stellung der Organe der Gesellschaft sowie in dem Umfang der Vertretungsbefugnis.

Aber auch in bereits bestehenden Gesellschaften ist eine rechtliche Beratung in vielerlei Hinsicht notwendig. Beispielsweise stellt sich für den Geschäftsführer einer GmbH die Frage: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Geschäftsführer? Welchen Inhalt sollte der Geschäftsführervertrag haben?

Aufgrund der zahlreichen Regelungsmöglichkeiten der Verträge einer Gesellschaft kann es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommen, die stets einen großen Schaden für das Unternehmen bedeuten können.

Durch gut ausgearbeitete vertragliche Regelungen können denkbare Streitigkeiten meist schon im Vorgriff verhindert werden.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht liegt deshalb in der Beratung und der Vertragsgestaltung bei Gründung von Gesellschaften, bei Personenwechsel innerhalb der Gesellschaft, bei Beendigung und Liquidation von Gesellschaften sowie in der Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen.